Hier finden Sie alles, was Sie über das Virus in Zusammenhang mit der Kita wissen müssen!
Liebe Erziehungsberechtigte!
„Ab dem 16. November 2022 wird die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt. Künftig gilt bei einem positiven PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest (z.B. in einem Testzentrum oder in einer Apotheke; nicht bei Selbsttests) grundsätzlich eine Maskenpflicht (mind. medizinische Gesichtsmaske). Die Staatsregierung setzt dabei auf mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Corona.“ (498. Newsletter des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)
Bei Kindern zwischen 0 und 6 Jahren ist es jedoch weder praktikabel noch gesundheitlich empfehlenswert eine Maske über einen so langen Zeitraum wie einen Tag im Kindergarten zu tragen. Um den Schutz der anderen Kinder und Familien sowie unseres Personals trotzdem so gut als möglich über den Winter gewährleisten zu können, haben wir daher unseren Hygieneplan aktualisiert.
Das bedeutet für Sie und Ihr Kind keine wesentliche Neuerung: Mit Bezug auf den 498. Newsletter des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und in Abstimmung mit unserem Träger haben wir entschieden, dass für positiv getestete Kinder (auch symptomfrei) weiterhin bis zur Genesung ein Betretungsverbot des Kindergartens besteht. Außerdem möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass auch Kinder ohne positivem Coronatest mit reduziertem Allgemeinzustand (starker Husten und Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall und Erbrechen) den Kindergarten weiterhin nicht besuchen dürfen. So kann sich Ihr Kind in aller Ruhe auskurieren und ein Ansteckungsrisiko für andere Kinder und das pädagogische Personal wird minimiert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.